Rechtliches

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Good At Freelance Plattform für Auftraggebende

Vereinbarung zwischen Good At GmbH, im Folgenden „GA“ und einem Unternehmern/Unternehmen, im Folgenden „Auftraggeber“ (kurz AG):


1. Gegenstand der Vereinbarung

GA betreibt eine Plattform, um Freelancer*innen mit Agenturen/Unternehmen (Auftraggeber) zu verbinden. Gegenstand der Vereinbarung ist der Online-Zugang des Auftraggebers zu Profilen von Freelancer:innen bzw. das Online-Stellen von Angeboten und Projekt-Anzeigen durch den Auftraggeber.

Die Aufträge/Vertragsvereinbarungen zwischen Auftraggeber und Freelancer:innen kommen ohne Beteiligung von GA zustande. Die Kontaktaufnahme erfolgt zwischen den Freelancer:innen und dem Auftraggeber direkt.

2. Voraussetzung

Aus rechtlichen Gründen dürfen ausschließlich Unternehmer/Unternehmen, die ihren Sitz in der Europäischen Union oder einem EWR-Staat haben, einen Vertrag Online-Zugang zur GA Plattform abschließen bzw. eine Vereinbarung über das Online-Stellen einer Projekt-Anzeige.

Die AG bestätigen die Richtigkeit ihrer Angaben durch Bekanntgabe ihrer Registernummer und der registrierenden Behörde.

3. Abonnement & Projektanzeigen

Wählt der AG die Variante Abonnement, schließt er einen Vertrag auf unbestimmte Zeit mit GA, um auf die Online-Profile der Freelancer:innen zugreifen zu dürfen. Das Zustandekommen des Vertrages und die Abrechnung des Abonnements erfolgen über Stripe. Das Abonnement kann jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Monatsende gekündigt werden. Die Bestimmungen zur Zahlung bzw. zur konkreten Beendigung des Abonnements finden sich in den Punkten 7 und 12 gegenständlicher AGB bzw. auf der Website von Stripe https://stripe.com/at.

Wählt der AG die Variante Projekt-Anzeige, hat er die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum (maximal 30 Tage) und zu einem bestimmten Preis auf der Plattform von GA eine oder mehrere Anzeige(n) über ein Projekt zu schalten. Das Zustandekommen der Vereinbarung und die Abrechnung der Projekt-Anzeige erfolgen über Stripe. Die Projekt-Anzeige(n) endet/n durch Zeitablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Bestimmungen zur Zahlung und der Dauer der Online-Schaltung der Projekt-Anzeige finden sich in den Punkten 7 und 12 gegenständlicher AGB bzw. auf der Website von Stripe https://stripe.com/at.

4. Freelancer:innen

Die Freelancer:innen sind selbständig tätig. Die Freelancer:innen haften selbständig, alle berufs- und/oder gewerberechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen und alle notwendigen behördlichen Schritte (wie zB Anmeldung des Gewerbes, Meldung beim Finanzamt, notwendige Meldungen beim zuständigen Sozialversicherungsträger etc.) getätigt zu haben. GA überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nicht und übernimmt diesbezüglich keine Haftung. Gleichzeitig übernimmt GA auch nicht die Haftung für den Inhalt bzw. die Qualität der Arbeiten der Freelancer*innen.

GA übernimmt weder die Haftung oder die Überprüfung für die Einhaltung der diesbezüglichen Verpflichtungen noch eine entsprechende Anleitungsfunktion. GA stellt lediglich die Plattform zur Kontaktaufnahme zwischen Freelancer*innen und Auftraggeber zur Verfügung.

5. Rechte des Unternehmers/des Unternehmens

Der Auftraggeber ist frei in der Vergabe von Aufträgen und in der konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Auftragnehmer.

Auch die Festsetzung des Honorars obliegt der freien Vereinbarung mit der Freelancer:in.

6. Pflichten des Auftraggebers (Posting)

Wählt der Auftraggeber die Variante, eine Projekt-Anzeige zu posten, verpflichtet er sich, korrekte Angaben zum Projekt zu machen.

7. Zahlung/Fälligkeit

Der Vertrag kommt unmittelbar über die Zahlungsplattform https://stripe.com/de zustande. Die Abrechnung erfolgt per Kreditkarte und setzt eine gültige Kreditkarte voraus. Projekt-Anzeigen werden sofort bezahlt und können nicht storniert werden. Abonnements können jeweils zum Ende der Laufzeit über das Dashboard selbstständig gekündigt werden.

Zur Zahlungsabwicklung bedient sich GA der Dienste der Stripe Payments Europe, Ltd., Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland. Der AG benötigt kein eigenes Konto bei Stripe. Der AG wird bei Abschluss der Vereinbarung automatisch auf die Seite von Stripe weitergeleitet.

GA hat keinen Zugriff auf die Kreditkarteninformationen der AG. Die Kreditkartendaten werden vom AG direkt an Stripe übermittelt.

Stripe fungiert als Auftragsverarbeiter. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Stripe können der Datenschutzerklärung von Stripe unter https://stripe.com/de/privacy entnommen werden.

Stripe erhebt sowohl für eigene Zwecke als auch zur Missbrauchsprävention und zur Weiterentwicklung seiner Produkte und für Marketingzwecke weitere Daten. Hierzu gehören insbesondere technische Nutzungsdaten wie zB IP-Adresse, Geräte-Identifier oder Angaben zum Betriebssystem.

Die Datenverarbeitung findet teilweise auf Servern in den USA statt. Unter Umständen existieren keine geeigneten Garantien im Bezug auf die Datenübermittlung in die USA. Daraus resultieren Einschränkungen des Schutzes personenbezogener Daten, da nach dem Recht der USA, Sicherheitsbehörden auf Daten, die aus der EU in die USA übermittelt werden, zugreifen können und dies ohne Einschränkung auf das zwingend erforderliche Maß. Ohne US-Staatsbürgerschaft kann man gegen eine derartige Verwendung uU auch nicht gerichtlich vorgehen. Die Zusammenarbeit von GA mit Stripe erfolgt jedoch unter Standardvertragsklauseln, wodurch sich Stripe zur Einhaltung der europäischen Datenschutzgrundsätzen verpflichtet.

Nach Abwicklung der Zahlung erhält der AG einen Zahlungsbeleg. Stripe teilt GA den Zahlungseingang mit und in diesem Rahmen speichert auch GA Informationen zum Zahlungseingang und zum bestellten Inhalt.

8. Feedback

Jede FP und jeder Auftraggeber hat nach der Zusammenarbeit die Möglichkeit, GA über den Verlauf des Projekts zu informieren und Feedback über die Zusammenarbeit zu geben. Dieses Feedback ist nur für GA sichtbar und wird weder öffentlich noch auf der Plattform kommuniziert. Diese Informationen werden nur intern von GA zur Qualitätskontrolle ausgewertet.

Die Daten über die wechselseitige Bewertung werden nur intern von good.at ausgewertet.

9. Bewerberschutz/Datenschutz

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Informationen (Unterlagen, Informationen) und insbesondere personenbezogene Daten der Freelancer*innen vertraulich und ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu verwenden und nach Wegfall des Zwecks unverzüglich zu löschen. Der Auftraggeber verpflichtet sich auch, die Kontaktdaten der Freelancer*innen nicht an Dritte weiterzugeben. Darüber hinausgehende schadenersatzrechtliche und vertragliche Ansprüche von GA bleiben unberührt.

10. Aufrechnung

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von GA ist nur zulässig, sofern die Gegenforderung des Auftraggebers entweder ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt worden ist.

11. Haftungsausschluss

GA übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen von Aufträgen. Weder sichert GA das Zustandekommen von Aufträgen zu noch haftet GA für die Richtigkeit von Informationen der Freelancer*innen oder der Qualität der Arbeiten oder für andere, denkbaren Ansprüche aus dem Auftragsverhältnis zwischen Freelancer*in und Auftraggeber.

12. Beginn und Beendigung des Vertrages, Schriftform

Das Abonnement kann von Seiten GA als auch vom AG jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten aufgekündigt werden.

Die Aufkündigung bedarf von beiden Seiten der Schriftform.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, soweit diese Vereinbarung Regelungslücken enthalten sollte.